LSG Sachsen, Urteil vom 18.06.2020 - 9 KR 761/17
Vorinstanzen: SG Leipzig 16.10.2017 S 3 KR 589/16
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Z ... vom 16. Oktober 2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
III. Die Revision wird zugelassen.
IV. Der Streitwert wird auf 3.227,42 EUR festgesetzt.

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