Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Urteil vom 26.04.2018 - 20 KR 112/16
Kostenübernahme für orthopädische Schuhe Zugelassener Leistungserbringer Wahl eines Leistungserbringers Kein Wahlrecht des Versicherten bei Verträgen ohne vorherige Ausschreibung zwischen einer KK und Leistungserbringern
1. Die Ausnahmeregelung hinsichtlich der Wahl eines Leistungsberbringers nach § 33 Abs. 6 Satz 3 SGB V gilt nicht für den Fall der Verträge (ohne vorherige Ausschreibung) nach § 127 Abs. 2 SGB V zwischen einer KK und Leistungserbringern.
2. Es besteht in diesem Fall kein Bedürfnis für eine Ausnahme vom Grundsatz, dass die Leistung nur von einem Vertragspartner der Krankenkasse erbracht werden kann, und ein solcher ist gesetzlich auch nicht vorgesehen.
Normenkette:
SGB V § 33 Abs. 6 S. 3
,
SGB V § 127 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Nürnberg 28.01.2016 S 7 KR 671/15
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten hin, wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 28.01.2016 aufgehoben und die Klage gegen die Bescheide vom 07.07.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24.09.2015 abgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: