LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.06.2020 - 14 R 53/20
Vorinstanzen: SG Gelsenkirchen 06.01.2020 S 24 R 528/19
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 06.01.2020 aufgehoben; der Klägerin wird Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren bewilligt und Rechtsanwalt E aus M beigeordnet.

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