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LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.07.2015 - 8 U 77/12
Anforderungen an die Versicherungspflicht von Unternehmen der Forstwirtschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung Vermutung der forstwirtschaftlichen Betätigung auch bei im Einzelfall fehlenden konkreten Bewirtschaftungsmaßnahmen Keine forstwirtschaftliche Nutzung in einem Naturschutzgebiet
1. Ein Unternehmen der Forstwirtschaft liegt vor bei einem Nutzungsrecht an einem Forstgrundstück, also einem Waldgrundstück, das die Gewinnung von Forsterzeugnissen ermöglicht.
2. Es ist weder eine bestimmte Mindestgröße noch ein bestimmtes Mindestmaß an Arbeitsaufwand erforderlich.
3. Wegen der die Forstwirtschaft prägenden langen Bewirtschaftungszeiträume besteht die - widerlegbare - Vermutung, dass bei bestehenden Nutzungsrechten an forstwirtschaftlichen Flächen auch bei im Einzelfall fehlenden konkreten Bewirtschaftungsmaßnahmen eine forstwirtschaftliche Tätigkeit und damit die Eigenschaft des Nutzungsberechtigten als forstwirtschaftlicher Unternehmer gegeben ist.
4. Die Vermutung der forstwirtschaftlichen Betätigung ist widerlegt, wenn das Grundstück in einem Naturschutzgebiet liegt und dort eine forstwirtschaftliche Nutzung des Waldgebietes ausgeschlossen ist.
Normenkette:
SGB VII § 123 Abs. 1
, , ,
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a)
Vorinstanzen: SG Itzehoe 27.06.2012 S 9 U 89/10
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 27. Juni 2012 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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