LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2002 - 6 V 4088/01
Fahrtkostenerstattung in der Kriegsopferversorgung
Ist für einen hilflosen Beschädigten eine kurzzeitige Pflege notwendig, weil infolge der Erkrankung der pflegenden Ehefrau
die Pflege anders nicht sichergestellt werden kann, so hat er Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: BVG § 35 Abs. 1 S. 4 § 35 Abs. 2 S. 1 § 35 Abs. 2 S. 2 § 35 Abs. 2 S. 4
Vorinstanzen: SG Freiburg 24.08.2001 S 6 V 2756/00