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BSG, Urteil vom 22.08.2013 - 14 AS 1/13
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Einkünften als Selbstständiger aufgrund eines Beratervertrags als Einkommen
1. Vereinnahmte Umsatzsteuer ist zu berücksichtigendes Einkommen nach dem SGB 2.
2. Nur im Bewilligungszeitraum tatsächlich erfolgte Umsatzsteuerzahlungen können vom Einkommen Selbstständiger abgesetzt werden Rückstellungen für künftige Umsatzsteuerzahlungen führen dagegen nicht zu entsprechenden Absetzungen.
3. Die Regelung, wonach die im Bewilligungszeitraum erzielten, um notwendige Ausgaben bereinigten Einnahmen eines Selbstständigen abweichend von ihrem tatsächlichen Zufluss gleichmäßig monatlich aufzuteilen sind (§ 3 Abs 4 Alg II-V), ist ermächtigungskonform und verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.
Fundstellen: DB 2014, 7, DB 2014, 8
Normenkette:
Alg II-V (2008) § 3 Abs. 4
,
EStG § 15
,
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 11 Abs. 2
,
SGB II § 13 Abs. 1
, ,
UStG § 13
,
UStG § 18
Vorinstanzen: LSG Bayern 21.03.2012 L 16 AS 789/10 , SG München 23.06.2010 S 22 AS 1911/09
Die Revisionen der Kläger gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21. März 2012 werden zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Revisionsverfahren nicht zu erstatten.

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