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BSG, Beschluss vom 29.07.2015 - 14 AS 26/15
Anforderung anwaltlicher Originalvollmacht Amtsermittlungsgrundsatz
1. Nach § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG hat das Gericht den Mangel der Vollmacht von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn nicht als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt auftritt.
2. Tritt ein Rechtsanwalt auf, sind danach die Gerichte unter Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht verpflichtet, anwaltliche Originalvollmachten anzufordern, sie sind hierzu jedoch berechtigt; das Unterlassen einer Anforderung oder die Anforderung einer Vollmacht sind die sich hieraus ergebenden Folgen.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3
,
SGG § 73 Abs. 6 S. 5
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 22.12.2014 L 20 AS 1461/14 , SG Berlin S 39 AS 21415/12 WA
Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revisionen im Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Dezember 2014 werden als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: