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BSG, Beschluss vom 16.08.2010 - 12 KR 100/09 B
Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit; Gleichsetzung des typischen Unternehmerrisikos mit einem Kapitalrisiko
Ein Kapitalrisiko, das nur zu geringen Ausfällen führt, bestimmt das tatsächliche Gesamtbild einer Beschäftigung nicht wesentlich. Dabei ist das für eine selbständige Tätigkeit typische Unternehmerrisiko nicht mit einem Kapitalrisiko gleichzusetzen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB IV § 7 Abs. 1
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 30.10.2009 L 1 KR 315/08 , SG Frankfurt/Oder 13.03.2008 S 6 R 29/08
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Oktober 2009 wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
Der Streitwert wird auf 3075,68 Euro festgesetzt.

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