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BSG, Urteil vom 20.03.2018 - 1 KR 25/17
Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung Anwendung normenvertraglicher Abrechnungsbestimmungen Enge Auslegung von Vergütungsbestimmungen
1. Die Anwendung der normenvertraglichen Abrechnungsbestimmungen unterliegt als Mitsteuerung der prozesshaften Tatbestandsbildung im Zusammenspiel mit den Vorgaben zertifizierter Grouper grundsätzlich den allgemeinen Auslegungsmethoden der Rechtswissenschaft.
2. Abrechnungsbestimmungen sind wegen ihrer Funktion im Gefüge der Ermittlung des Vergütungstatbestandes innerhalb eines vorgegebenen Vergütungssystems eng am Wortlaut orientiert und unterstützt durch systematische Erwägungen auszulegen.
3. Vergütungsregelungen für eine Vielzahl von Fällen können ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie allgemein streng nach ihrem Wortlaut sowie den dazu vereinbarten Anwendungsregeln gehandhabt werden und keinen Spielraum für weitere Bewertungen sowie Abwägungen belassen.
Normenkette:
SGB V § 109 Abs. 4 S. 3
Vorinstanzen: LSG Hamburg 17.05.2017 L 1 KR 56/14 , SG Hamburg 14.04.2014 S 6 KR 159/12
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 17. Mai 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 2861,64 Euro festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: