BSG, Beschluss vom 28.07.2008 - 1 KR 44/08 B
Bemessung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigen
Bei der Berechnung des Krankengeldes, das sich im Regelfall nach dem schon für die Beitragsbemessung maßgebend gewesenen Arbeitseinkommen
bemisst, muss das vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielte Arbeitseinkommen nicht konkret ermittelt werden, wenn der zuletzt
der Beitragsbemessung zugrunde liegende Betrag angeblich geringer gewesen war, als das zu diesem Zeitpunkt tatsächlich erzielte
Arbeitseinkommen des Versicherten. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg 15.04.2008 L 11 KR 3606/07 , SG Konstanz 30.05.2007 S 8 KR 840/06