Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Beschluss vom 25.02.2015 - 3 P 15/14 B
Anspruch auf Pflegegeld in der sozialen Pflegeversicherung; Einklagbarkeit einer Nachlassforderung durch einen Miterben; Bemessung des Streitwerts
1. Ein Miterbe kann einen zum Nachlass gehörenden Anspruch auf Zahlung von Pflegegeld ohne Mitwirkung der anderen Miterben für die Erbengemeinschaft einklagen. Zu dem Rechtsstreit sind die anderen Miterben auch nicht notwendig beizuladen.
2. Der Streitwert bemisst sich nicht nach dem Erbteil des klagenden Miterben, sondern nach dem Gesamtwert der begehrten Leistung für die Erbengemeinschaft.
Normenkette: ,
GKG (2004) § 52
, ,
SGG § 75
Vorinstanzen: LSG Hessen 21.08.2014 L 8 P 24/11 , SG Frankfurt/Main 11.08.2011 S 9 P 74/05
Die Beschwerde des Klägers zu 4. gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 21. August 2014 wird zurückgewiesen.
Der Kläger zu 4. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 12 140 Euro und für das Beschwerdeverfahren auf 10 090 Euro festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: