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BSG, Urteil vom 02.04.2014 - 6 KA 15/13
Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Sonographie-Genehmigung in der vertragsärztlichen Versorgung nach der Feststellung von Qualitätsmängeln
1. Der Rahmen der Sicherstellungsfunktion einer Nebenbestimmung wird dann überschritten, wenn ein Widerrufsvorbehalt einer Behörde den Widerruf einer qualifikationsabhängigen Abrechnungsgenehmigung für den Fall zukünftig festzustellender Qualitätsmängel ermöglichen soll.
2. Eine Behörde hat die Rechtswidrigkeit eines Widerrufsvorbehalts im Rahmen ihrer Ermessensausübung auch dann zu berücksichtigen, wenn die Nebenbestimmung bestandskräftig geworden ist.
3. Ein auf einen rechtswidrigen Widerrufsvorbehalt gestützter Verwaltungsakt über den Widerruf einer qualifikationsabhängigen Abrechnungsgenehmigung kann in einen Aufhebungsbescheid umgedeutet werden.
Normenkette:
SGB X § 48 Abs. 1
,
SGB X § 32 Abs. 1
,
SGB V § 75 Abs. 7
,
Vorinstanzen: LSG Hamburg 07.06.2012 L 1 KA 65/09 , SG Hamburg 04.11.2009 S 3 KA 178/07
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 7. Juni 2012 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

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