Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Beschluss vom 22.03.2016 - 7 R 924/15
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen und Säumniszuschlägen; Zulässigkeit der Anhörungsrüge gemäß § 178a SGG; Erbringung einer Sicherheitsleistung im Rahmen der Anordnung der aufschiebenden Wirkung
1. Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs besagt, dass der Beteiligte zum jeweiligen Verfahren herangezogen werden und Gelegenheit haben muss, sich vor Erlass der Entscheidung zum Prozessstoff zu äußern und gehört zu werden.
2. Für die Entscheidungserheblichkeit genügt, dass die Möglichkeit bestanden hat, dass die gerügte Entscheidung für den betroffenen Beteiligten günstiger ausgefallen wäre.
Normenkette:
SGG § 178a Abs. 1 S. 1 Nr. 1
,
SGG § 178a
,
SGG § 62
,
ZPO § 720
Vorinstanzen: SG München 05.08.2015 S 56 R 1476/15 ER
Tenor
Auf die Anhörungsrüge wird der Beschluss des Senats vom 16.11.2015 aufgehoben und das Beschwerdeverfahren L 7 R 707/15 B ER fortgeführt.

Entscheidungstext anzeigen: