Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Urteil vom 21.03.2018 - 6 KA 44/16
Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs zur Festsetzung eines Vertrages zur hausarztzentrierten Versorgung Verstoß gegen den Grundsatz der Beitragssatzstabilität Zulässigkeit der Feststellungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren
1. Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 25.03.2015 - B 6 KA 9/14 R - dargelegt hat, ist die gerichtliche Kontrolle von Entscheidungen der Schiedsperson nach § 73b Abs. 4a SGB V darauf gerichtet, "ob die von einem der Beteiligten gerügten Festsetzungen mit höherrangigem Recht unvereinbar sind".
2. Das Gericht "bezeichnet ggf. solche Rechtsverstöße und stellt weiter die Verpflichtung der Vertragspartner fest, diese Verstöße zu beseitigen".
3. Ausdrücklich hat der Senat vor diesem Hintergrund ein fortbestehendes Feststellungsinteresse in einer Konstellation, in der der Vertrag während des um seine Rechtmäßigkeit geführten gerichtlichen Verfahrens noch nicht durchgeführt worden war, nur anerkannt, "soweit es darauf auch noch für die bevorstehende Durchführung des Vertrags ankommt".
4. Mit dieser Begründung hat der Senat die Feststellung von Verstößen gegen so nicht mehr existierende datenschutzrechtliche Bestimmungen abgelehnt.
5. Die gerichtliche Kontrolle von Entscheidungen der Schiedsperson nach § 73b Abs. 4a SGB V orientiert sich an den zur Kontrolle von Schiedsamtsentscheidungen nach § 89 SGB V entwickelten Maßstäben.
Normenkette:
SGB V § 73b Abs. 5a
,
SGG § 55 Abs. 1
Vorinstanzen: LSG Bayern 14.09.2016 L 12 KA 149/14 , SG München 16.07.2014 S 28 KA 696/12
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14. September 2016 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.

Entscheidungstext anzeigen: