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BSG, Urteil vom 17.07.2008 - 9/9a VM 1/06
Anwendbarkeit der Ausschlussfrist nach dem Gesetz über den Abschluss von Unterstützungen der Bürger der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bei Gesundheitsschäden infolge medizinischer Maßnahmen
Die 10-Jahres-Frist der Anordnung über eine erweiterte materielle Unterstützung für Bürger bei Gesundheitsschäden in Folge medizinischer Maßnahmen vom 28.1.1987 beginnt mit der Kenntnis des Betroffenen vom möglichen Charakter einer Gesundheitsstörung als "Gesundheitsschädigung" durch die Operation. Die Anordnung hat bis zu ihrer Ablösung durch das Gesetz über den Abschluss von Unterstützungen der Bürger der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bei Gesundheitsschäden infolge medizinischer Maßnahmen (UntAbschlG) als Bundesrecht weitergegolten. Danach bereits abgelaufene Fristen hat das UntAbschlG nicht wieder eröffnet. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GesSchäUAnO § 12
,
UntAbschlG § 1 Abs. 2 Nr. 1 § 7
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 15.11.2005 L 13 VM 15/03 , SG Berlin 17.01.2003 S 33 VM 85/99

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