LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.2008 - 13 AS 2559/08
Annahme einer zeitweisen Bedarfsgemeinschaft während Ausübung des Umgangsrechts mit minderjährigen Kindern, Anspruch auf Sozialgeld
Die Annahme einer zeitweisen Bedarfsgemeinschaft ist für Lebenshaltungskosten minderjähriger Kinder in den Zeiten der Wahrnehmung
des Umgangsrechts mit dem getrennt lebenden, nicht sorgeberechtigten Elternteil mit der Folge gerechtfertigt, dass für die
Aufenthaltstage im Haushalt des hilfebedürftigen, getrennt lebenden Elternteils ein anteiliger Anspruch der Kinder auf Sozialgeld
besteht. Das an den allein sorgeberechtigten Elternteil ausgezahlte Kindergeld für die minderjährigen Kinder ist auf diesen
anteiligen Sozialgeldanspruch nicht anzurechnen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
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SGB II § 11 Abs. 1 S. 1, § 11 Abs. 1 S. 3, § 28 Abs. 1 S. 1, § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 1, § 7 Abs. 3 Nr. 4
Vorinstanzen: SG Freiburg 30.01.2008 S 13 AS 6382/05