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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2016 - 13 AS 4877/13
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kein Leistungsausschluss wegen stationärer Unterbringung nur bei tatsächlicher Erwerbstätigkeit
Ein in einer Einrichtung stationär Untergebrachter erhält Leistungen nach dem SGB II nur dann, wenn er tatsächlich unter den üblichen Bedingungen des allgeminen Arbeitsmarktes mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist. Die bloße Möglichkeit der Aufnahme einer entsprechenden Erwerbstätigkeit genügt nicht ( Anschluss an BSG, Urteil v. 5. Juni 2014, B 4 AS 32/13 R, [...])
Ein in einer Einrichtung stationär Untergebrachter erhält Leistungen nach dem SGB II nur dann, wenn er tatsächlich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist. Die bloße Möglichkeit der Aufnahme einer entsprechenden Erwerbstätigkeit genügt nicht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 7 Abs. 4 S. 1 Alt. 1 und S. 3 Nr. 2
Vorinstanzen: SG Freiburg 27.09.2013 S 10 AS 311/13
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 27. September 2013 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

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