LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.07.2008 - 6 VS 2599/06
Anerkennung einer Hodenkrebserkrankung als Wehrdienstbeschädigung
Dem Bericht der Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr
und der Nationalen Volksarmee vom 02.07.2003 kommt nicht die Bedeutung eines antizipierten Sachverständigengutachtens zu.
Der darin enthaltene Vorschlag, Hodenkrebs als qualifizierende Erkrankung anzuerkennen, beruht nicht auf wissenschaftlichen
Erkenntnissen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SVG § 81 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Heilbronn 17.02.2006 S 6 VS 871/03