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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2017 - 9 U 2819/14
Anerkennung der Berufskrankheit Nr. 2112 Tatbestandsmerkmale einer Listen-BK Anforderungen an den Beweismaßstab Theorie der wesentlichen Bedingung
1. Für eine sog. Listen-BK lassen sich im Regelfall folgende Tatbestandsmerkmale ableiten: Die Verrichtung einer - grundsätzlich - versicherten Tätigkeit (sachlicher Zusammenhang) muss zu Einwirkungen von Belastungen, Schadstoffen oder Ähnlichem auf den Körper geführt haben (Einwirkungskausalität) und die Einwirkungen müssen eine Krankheit verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität).
2. Die Tatbestandsmerkmale "versicherte Tätigkeit", "Verrichtung", "Einwirkungen" und "Krankheit" müssen im Sinne des Vollbeweises, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorliegen.
3. Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit.
Normenkette:
Anlage 1 zur BKV Nr. 2112
,
SGB VII § 9 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 16.04.2014 S 13 U 7631/10
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 16. April 2014 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren.
Die Revision wird zugelassen.

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