Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Beschluss vom 27.10.2014 - 11 AS 660/14
Verspätete Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtreagieren nach Hinweis des Gerichts
1. Keine Wiedereinsetzung hinsichtlich einer Nichtzulassungsbeschwerde, wenn die Frist zur Einlegung schuldhaft versäumt wurde.
2. Eine Klägerin ist nicht ohne Verschulden gehindert, eine gesetzliche Verfahrensfrist einzuhalten, wenn sie auch nach einem Hinweis des Gerichts auf ein unzutreffende Rechtsmittel nicht innerhalb eines Monats Nichtzulassungsbeschwerde erhebt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 145 Abs. 1 S. 2
,
SGG § 145
,
SGG § 63
,
SGG § 64
,
SGG § 67
Tenor
I.
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 29.07.2013 - S 5 AS 489/11 - wird verworfen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: