Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Urteil vom 22.10.2014 - 19 R 313/12
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Rentenrechtliche Relevanz psychischer Erkrankungen
1. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und des Senats werden psychische Erkrankungen erst dann rentenrechtlich relevant, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant oder stationär) davon auszugehen ist, dass der Versicherte die psychischen Einschränkungen weder aus eigener Kraft noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe dauerhaft nicht mehr überwinden kann.
2. Solange zumutbare Behandlungsoptionen bestehen, die auf absehbare Zeit die Möglichkeit einer Überwindung dieser Erkrankungen erwarten lassen, kommt eine Rentengewährung nicht in Betracht.
Normenkette: ,
SGB VI § 43 Abs. 1
,
SGB VI § 43 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Nürnberg 17.02.2012 S 20 R 7/11
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 17.02.2012 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: