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LSG Bayern, Urteil vom 18.08.2010 - 19 R 768/08
Beweis des ersten Anscheins für eine Beitragserstattung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Der Anscheinsbeweis gilt auch für die Wirksamkeit von Beitragserstattungen und die Auszahlung. Er ist zulässig und gegeben, wenn ein feststehender Lebenssachverhalt typischerweise bestimmte Folgen auslöst, ohne dass eine atypische Situation nachzuweisen ist, die die Grundlagen für den Anscheinsbeweis erschüttern kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
RVO § 1303 Abs. 7
,
Vorinstanzen: SG Würzburg 22.07.2008 S 12 R 708/04
I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 22.07.2008 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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