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LSG Bayern, Beschluss vom 15.09.2009 - 15 SF 249/09
Entschädigung von Prozessbeteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren; Nichtzustandekommen einer ärztlichen Begutachtung bei selbst beschafftem Sachverständigen
Es besteht kein Entschädigungsanspruch für Zeugen oder Kläger, wenn sie die Durchführung der Beweisaufnahme schuldhaft vereitelt haben. Gleiches gilt, wenn der Kläger sich bereits vorab um einen Untersuchungstermin bemüht hat, obwohl dieser noch nicht im Besitz der Beweisanordnung und der zugehörigen Akten gewesen ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
JVEG § 1
,
JVEG § 4 Abs. 1
,
SGG § 191
Vorinstanzen: SG München 08.07.2008 S 9 U 231/05
Dem Antragsteller steht für die anlässlich der für den 20.07.2009 selbst beschafften Untersuchungstermin bei Dr. von B. entstandenen Aufwendungen keine Entschädigung zu.

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