LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.07.2008 - 18 B 76/08
Vergütung von Rechtsanwälten, Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung
Soweit in den §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG ein Beschwerderecht in derartigen Fällen vorgesehen ist, geht §
178 S. 1
SGG als für das sozialgerichtliche Verfahren geltende speziellere Vorschrift den Bestimmungen des RVG vor. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
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RVG § 33 Abs. 3
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RVG § 56 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Berlin 04.04.2008 S 77 AL 6195/04