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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.07.2012 - 1 KR 118/11
Vergütungsanspruch eines Krankenhauses für eine vorstationäre Diagnosebehandlung
Ein Krankenhaus darf eine vorstationäre Diagnosebehandlung nach § 115a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB V erbringen, auch wenn diese in einer entsprechend ausgestatteten Fachpraxis ambulant möglich wäre und die Untersuchung ergibt, dass ein vollstationärer Krankenhausaufenthalt nicht erforderlich ist.
Ein Krankenhaus darf eine vorstationäre Diagnosebehandlung nach § 115a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB V erbringen, auch wenn diese in einer entsprechend ausgestatteten Fachpraxis ambulant möglich wäre und die Untersuchung ergibt, dass ein vollstationärer Krankenhausaufenthalt nicht erforderlich ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB V § 115a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 1
,
SGB V § 115a Abs. 3 S. 1
Vorinstanzen: SG Berlin S 112 KR 464/10
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 119,13 € festgesetzt.

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