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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.08.2010 - 2 U 614/08
Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung bei vorbestehenden psychiatrischen Erkrankungen
Voraussetzung für die Anerkennung von psychischen Gesundheitsstörungen als Unfallfolge und die Gewährung einer Verletztenrente aufgrund von ihnen ist zunächst die Feststellung der konkreten Gesundheitsstörungen, die bei dem Verletzten vorliegen und seine Erwerbsfähigkeit mindern (hier: Feststellung von posttraumatischen Belastungsstörungen bei wesentlich mitverursachenden vorbestehenden psychiatrischen Erkrankungen). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: SG Neuruppin 31.07.2008 S 8 U 34/05
Das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 31. Juli 2008 wird aufgehoben.
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 21. Januar 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23. August 2004 verurteilt, dem Kläger aufgrund des Arbeitsunfalls vom 29. Mai 2003 vom 2. Juni 2003 bis zum 25. Juni 2007 eine Verletztenrente nach einer MdE von 20 v. H. zu gewähren.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers für beide Rechtszüge zur Hälfte.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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