LSG Chemnitz, Urteil vom 02.10.2008 - 3 AL 68/08
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Fahrkostenbeihilfe für Ausbildungsuchende und Auszubildende
Es verstößt nicht gegen Art.
3 Abs.
1 GG, dass Ausbildungsuchende und Auszubildende von der Gewährung von Fahrkostenbeihilfe nach §
53 Abs.
2 Nr.
3 Buchst. b
SGB III ausgeschlossen sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Dresden 19.03.2008 S 19 AL 68/08