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LSG Hamburg, Urteil vom 02.04.2014 - 1 KR 80/11
Vergütungsanspruch des Krankenhauses für eine Krankenhausbehandlung Fallpauschalen-Abrechnung der Krankenkasse nach der Fallpauschalenvereinbarung 2007 (FPV 2007) Keine Erhöhung bei Wirbelkörper-Mitversorgung im Rahmen einer Bandscheibenoperation
1. Bei der Fallpauschalen-Abrechnung der Krankenkassen mit den Krankenhäusern ist auf das System der Kodierung der jeweiligen Behandlungsmaßnahmen im Einzelfall zurück zu greiefen.
2. Für den Ansatz der Fallpauschalen-Ziffer für eine Wirbelkörperfusion ist abrechnungstechnisch-medizinisch kein Raum, wenn es sich um die Wirbelkörper-Mitversorgung im Rahmen einer Bandscheibenoperation gehandelt hat (einzelfallabhängig).
Normenkette:
SGB V § 109 Abs. 4 S. 3
,
KHG § 17b Abs. 1 S. 10
,
KHEG § 7 Nr. 1
,
KHEG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Hamburg 19.05.2011 S 33 KR 753/08
Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 19. Mai 2011 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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