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LSG Hamburg, Urteil vom 21.03.2018 - 2 AL 52/17
Anspruch auf Arbeitslosengeld Anforderungen an eine Beratung durch den Leistungsträger bei Nichterfüllung der Anwartschaftszeit
Es fehlt an einer Pflichtverletzung in Gestalt eines Beratungsfehlers, wenn der Leistungsträger eine Auskunft über die Anzahl der noch fehlenden Tage an versicherungspflichtigen Beschäftigungen, um eine allgemeine Anwartschaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erfüllen, im Groben im Rahmen telefonischer Kontakte erteilt worden ist, ohne dass zu diesen Zeitpunkten ein zur genaueren Prüfung empfohlener Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt worden war.
Normenkette:
SGB III §§ 137 ff.
,
SGB III § 137 Abs. 1 Nr. 3
,
SGB III § 142 Abs. 1
,
SGB III § 142 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
,
SGB III § 143 Abs. 2
, ,
SGB X § 44
Vorinstanzen: SG Hamburg 13.09.2017 S 44 AL 56/14
1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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