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LSG Hamburg, Urteil vom 22.08.2018 - 2 U 13/16
Feststellung einer weiteren Folge eines Arbeitsunfalls eines Eishockeyspielers Haftungsausfüllende Kausalität Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen
1. Voraussetzung eines Arbeitsunfalls ist, dass der Verletzte durch eine Verrichtung vor dem fraglichen Unfallereignis den gesetzlichen Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllt hat und er deshalb "Versicherter" ist.
2. Die Verrichtung vor dem fraglichen Unfallereignis muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben.
3. Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente.
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2
, , ,
Vorinstanzen: SG Hamburg S 36 U 16/15
1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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