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LSG Hamburg, Urteil vom 25.02.2015 - 5 KA 30/11
Neubescheidung einer Honorarabrechnung Pauschale Abgeltung für Mehraufwand Interpretation einer Vergütungsregelung
1. Nach ständiger Rechtsprechung ist für die Auslegung der vertragsärztlichen Vergütungsregelungen in erster Linie der Wortlaut der Bestimmungen maßgeblich.
2. Soweit der Wortlaut einer Vergütungsregelung zweifelhaft ist und es seiner Klarstellung dient, kann eine systematische Interpretation im Sinne einer Gesamtschau der im inneren Zusammenhang stehenden vergleichbaren oder ähnlichen Regelungen erfolgen.
3. Hingegen kommt eine entstehungsgeschichtliche Auslegung unklarer oder mehrdeutiger Regelungen durch die Gerichte nur in Betracht, wenn Dokumente vorliegen, in denen die Urheber die Bestimmungen in der Zeit ihrer Entstehung selbst erläutert haben.
Normenkette:
SGB V § 106a Abs. 1
,
SGB V § 106a Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: SG Hamburg S 3 KA 383/09
1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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