LSG Hessen, Urteil vom 27.03.2009 - 6 AS 340/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Berechnung des Zuschusses zu ungedeckten angemessenen Unterkunftskosten für Auszubildende
1. Ein Auszubildender, der eine abstrakt förderungsfähige Ausbildung betreibt und die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen
nach dem
BAföG erfüllt, jedoch lediglich einen Förderungsbetrag zu beanspruchen hat, der unter 10,00 Euro liegt und deshalb nicht geleistet
wird, ist einem Auszubildenden im Sinne von §
22 Abs.
7 S. 1 SGB II gleichzustellen, der
BAföG-Leistungen tatsächlich erhält.
2. Die Höhe des Anspruchs ergibt sich allein aus der Höhe der ungedeckten Unterkunftskosten, ohne dass es auf eine Bedarfsprüfung
bzw. Einkommensanrechnung nach den Maßstäben des SGB II ankommt.
3. Wegen der ungedeckten Kosten der Unterkunft darf ein Auszubildender nicht auf die Inanspruchnahme von Wohngeld oder Hinzuverdienstmöglichkeiten
verwiesen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
,
,
,
,
SGB II § 11
,
SGB II § 12a
,
SGB II § 19 S. 2
,
SGB II § 22 Abs. 7 S. 1
,
SGB II § 7 Abs. 5 S. 1
,
SGB II § 9 Abs. 1
,
WoGG § 7 Abs. 1 Nr. 2
,
WoGG 2 § 1 Abs. 2 Nr. 1c
Vorinstanzen: SG Kassel 25.09.2008 S 3 AS 580/08 ER