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LSG Hessen, Beschluss vom 06.07.2012 - 7 AS 275/12
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf für Besuchsreisen zum im Ausland lebenden Ehegatten
1. Der Schutz des Rechtes auf ein eheliches Zusammenleben nach Art. 6 Abs. 1 GG ist nicht geeignet, einen unabweisbaren laufenden Mehrbedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 SGB II für Besuchsreisen eines Leistungsempfängers zu seinem im Ausland lebenden Ehegatten zu begründen.
2. Vielmehr müssen sich die Ehegatten auf die ausländer- und verfassungsrechtlich zulässigen Möglichkeiten zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft durch Zuzug verweisen lassen. Hierbei entstehende wirtschaftliche Schwierigkeiten begründen keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BGB § 1353 Abs. 1 S. 2
,
GG Art. 6 Abs. 1
,
SGB II § 21 Abs. 6 S. 1
Vorinstanzen: SG Frankfurt/Main 28.03.2012 S 2 AS 147/12 ER
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 28. März 2012 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: