LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.07.2008 - 12 AL 38/07
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld, Rücknahme des Bewilligungsbescheides für die Vergangenheit, schutzwürdiges
Vertrauen
Die Unkenntnis des Leistungsempfängers von der teilweisen Rechtswidrigkeit einer Leistungsbewilligung beruht auf einer besonders
schwerwiegenden Sorgfaltspflichtverletzung, wenn sich bei Erhalt des Bewilligungsbescheides bei Anstellen ganz naheliegender
Überlegungen aufdrängt, dass die bewilligten Leistungen deshalb fehlerhaft zu hoch waren, weil sie über dem zuletzt bezogenen
Nettoarbeitsentgelt lagen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB X § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3