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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14.09.2016 - 2 R 136/16
Teilrückforderung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Unzureichende Berechnung einer Rückforderung Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen
1. Nach den gesetzlichen Vorgaben bedarf es vor Erlass einer Regelung zunächst der Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 20 SGB X).
2. Ein Erlass von Zahlungsbescheiden gewissermaßen "auf Vorrat" für den eventuellen Fall, dass künftige Ermittlungen erst die Begründetheit eines entsprechenden Anspruchs ergeben könnten, sieht das Gesetz nicht vor.
Normenkette:
SGB X § 50 Abs. 1
,
SGB X § 20
,
SGB X § 40
Vorinstanzen: SG Stade 08.02.2016 S 9 R 298/15
Das Urteil des Sozialgerichts Stade vom 8. Februar 2016 und der Bescheid der Beklagten vom 3. Februar 2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 2. Juli 2015 werden aufgehoben.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin aus beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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