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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.08.2016 - 8 SO 343/15
Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII Rechtmäßigkeitsvoraussetzung einer Überleitungsanzeige Negativevidenz Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück
1. Das Bestehen eines Anspruchs ist keine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige.
2. Ausreichend ist vielmehr, dass ein überleitungsfähiger Anspruch in Betracht kommt, also nicht von vornherein objektiv ausgeschlossen ist, sog. Negativevidenz.
3. Die Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück erfordert grundsätzlich neben der Löschung des Rechts im Grundbuch die Erklärung des Berechtigten, dass er das Recht aufgebe (§ 875 Abs. 1 Satz 1 BGB).
Normenkette:
SGB XII § 93 Abs. 1 S. 1
,
BGB § 875 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Hildesheim 30.11.2015 S 34 SO 204/14
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hildesheim vom 30. November 2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten für das Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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