Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.08.2018 - 19 AS 2334/17
Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II Abstrakte Angemessenheitsgrenze Perzentilwert der Wohnungen aus dem Gesamtwohnungsbestand
1. Die Ermittlung des abstrakten angemessenen Quadratmeterpreises anhand eines Perzentilwertes der Wohnungen aus dem Gesamtwohnungsbestand ist zulässig.
2. Desweiteren ist es zulässig, die Angemessenheitsgrenzen für einen einfachen Standard ausschließlich über die Miethöhe zu definieren.
3. Der Mietpreis ist geeignet, um die für Leistungsberechtigte qualitativ in Frage kommenden Wohnungen zu bestimmen.
4. Diese Wohnungen müssen nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entsprechen, ohne gehobenen Wohnstandard aufzuweisen.
Normenkette:
SGB II a.F. § 22 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Dortmund 09.10.2017 S 60 AS 1723/14
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 09.10.2017 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 60 %. Die Revision wird zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: