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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.10.2014 - 8 R 1142/13
Versicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung Zulässigkeit der isolierten Feststellung des Vorliegens eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses innerhalb eines Statusfeststellungsverfahrens Feststellung des Gesamtbilds der Arbeitsleistung Auswertung und Abwägung sämtlicher für die Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung relevanter Indizien Auseinandersetzung mit einer (hier vorliegenden) Stimmbindungsvereinbarung
Innerhalb eines (dem vorliegenden Rechtsstreit zugrunde liegenden) Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Abs. 1 S. 1 SGB IV ist die isolierte Feststellung des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung i.S.d. § 7 Abs. 1 SGB IV nicht zulässig, da das Tatbestandsmerkmal des (Nicht-) Vorliegens einer Beschäftigung einer isolierten Bestätigung durch einen - feststellenden - Verwaltungsakt (§ 31 S. 1 SGB X) grundsätzlich nicht zugänglich ist.
Normenkette:
SGB IV § 7a Abs. 1 S. 1
,
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 2
,
SGB X § 31 S. 1
,
GmbHG § 37 Abs. 1
,
GmbHG § 46
,
GmbHG § 47
,
BGB § 181
,
SGB V § 6 Abs. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Detmold 04.06.2013 S 29 R 1103/11
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 4.6.2013 geändert. Die Bescheide der Beklagten vom 13.1.2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 8.7.2011 und der Änderungsbescheid vom 26.2.2013 werden aufgehoben, soweit mit diesen festgestellt worden ist, dass der Kläger die Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer der Beigeladenen zu 1.) ab dem 29.3.2010 im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt hat. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger dessen außergerichtliche Kosten im erstinstanzlichen Verfahren im Umfang von 1/3 zu erstatten. Im Berufungsverfahren findet eine Kostenerstattung zwischen den Beteiligten nicht statt. Die Revision wird nicht zugelassen

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