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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.04.2009 - 9 AS 58/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende; Berücksichtigung einer Erbschaft als Einkommen, Zufluss und Aufteilung auf einen angemessenen Zeitraum
Zum Einkommen nach § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II, das auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und mit einem entsprechenden Teilbetrag anzusetzen ist, zählt auch der Geldzufluss aus einer Erbschaft. Dabei ist der so errechnete Teilbetrag auch dann bis zum Ende des angemessenen Zeitraums anzurechnen, wenn das Einkommen vorzeitig verbraucht worden ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: ZEV 2009, 407
Normenkette:
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Aachen 11.09.2007 S 11 AS 75/07
Das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 11.09.2007 wird geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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