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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.08.2020 - 17 U 628/16
Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge eines anerkannten Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an die Feststellung einer posttraumatischen Belastungsstörung nach einem Verkehrsunfall mit einer zeitlichen Latenz von über 30 Jahren
1. Eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) kann nur festgestellt werden, wenn die einzelnen Diagnosekriterien umfassend geprüft und durch jeweils korrespondierende Befunde belegt sind.
2. Da sich eine PTBS in der Regel nach einer Latenz von maximal sechs Monaten zeigt, sind bei verzögertem Beginn sorgfältige differenzialdiagnostische Abgrenzungen erforderlich – hier verneint für den Fall erstmals 2003 auftretender Gesundheitsstörungen nach einem Verkehrsunfall im Jahr 1971.
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1-2
Vorinstanzen: SG Münster 08.09.2016 S 10 U 200/14
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 08.09.2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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