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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.09.2016 - 20 SO 194/14
Grundsicherungsleistungen Teilweise Aufhebung der Bewilligung von Regelsatz-Leistungen Bedarfsdeckung nach dem Territorialitätsprinzip Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts
1. Für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts ist sowohl ein objektives Element (Aufenthalt von gewisser Dauer) als auch ein voluntatives Element (Wille, einen bestimmten Ort zukunftsoffen zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen) erforderlich.
2. Zu ermitteln ist dieser gewöhnliche Aufenthalt im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtung (Prognoseentscheidung) unter Berücksichtigung aller für die Beurteilung der künftigen Entwicklung im Zeitpunkt des Eintreffens am maßgeblichen Ort erkennbaren Umstände; er ist als hypothetische Tatsache festzustellen, und zwar auch dann, wenn die Beurteilung rückblickend zu erfolgen hat.
3. Das sog. Territorialitätsprinzip als solches - d.h. außerhalb seiner gesetzlichen Ausprägungen - kann nicht als "Supranorm" fungieren, welche eine eindeutige gesetzliche Regelung konterkarieren könnte.
Normenkette:
SGB X § 45
,
SGB X § 48 Abs. 1
, ,
SGB XII § 24 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 11.04.2014 S 28 SO 436/11
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird der Tenor des Gerichtsbescheides des Sozialgerichts Düsseldorfs vom 11.04.2014 neu gefasst: Der Bescheid vom 11.05.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.05.2011 wird aufgehoben, soweit die Beklagte darin den Bescheid vom 22.06.2009 für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.03.2010 teilweise aufgehoben und Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII unter Zugrundelegung des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes i.H.v. monatlich lediglich 64,62 EUR gewährt hat. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weitere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für die Monate Februar und März 2010 i.H.v. jeweils 294,38 EUR zu zahlen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen.

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