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LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.09.2016 - 5 KR 155/15
Keine Kostenerstattung für eine Linsenimplantation als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Operation, mit der eine Linsenimplantation durchgeführt wurde, kommt nicht unter dem Gesichtspunkt einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht.
Normenkette:
SGB V § 13 Abs. 3
,
SGB IX § 33 Abs. 6
Vorinstanzen: SG Koblenz 02.06.2015 S 13 KR 986/13
Tenor
1.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 2.6.2015 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen die Beigeladene zu 2 wird abgewiesen.
2.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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