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LSG Sachsen, Urteil vom 23.04.2020 - 7 R 742/19 ZV
Feststellung weiterer Entgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in der ehemaligen DDR Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Höhe von dem Grunde nach glaubhaft gemachten Jahresendprämien in einer Mindesthöhe
Für den Zeitraum von Juli 1968 bis Dezember 1982 kommt in Konstellationen der Glaubhaftmachung des Zuflusses von dem Grunde nach glaubhaft gemachten Jahresendprämien die Glaubhaftmachung von Jahresendprämien in einer Mindesthöhe von einem Drittel des durchschnittlichen Monatsverdienstes des einzelnen Beschäftigten in Betracht.
Normenkette:
AAÜG § 1
Vorinstanzen: SG Dresden 13.11.2019 S 2 R 43/18 ZV
I. Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 13. November 2019 wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat dem Kläger dessen notwendige außergerichtliche Kosten des gesamten Rechtsstreits zu fünf Sechsteln zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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