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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.03.2017 - 7 VE 4/14
Soziales Entschädigungsrecht; Zum Hörschaden als Wehrdienstbeschädigung - Tinnitus; Hochtonschwerhörigkeit; Höchsttonschwerhörigkeit; Wehrdienstbeschädigung; Ursachenzusammenhang; Hörverlust; Anschlussberufung; Lärmexposition; WDB; Begleiterkrankung; psychische Überlagerung; Alternativursache; Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs
1. Ein Hörverlust in extremen Hochtonbereich über 10.000 Hz ist nach der derzeit herrschenden medizinischen Lehrauffassung für eine Lärmschwerhörigkeit untypisch.
2. Ein Tinnitus ist im Zusammenhang mit einer Lärmschwerhörigkeit als bloße Begleiterkrankung anzusehen. Frequenzänderungen in der Wahrnehmung des Tinnitus deuten eher darauf hin, dass insbesondere psychiatrische Alternativursachen kritisch zu prüfen sind.
Normenkette:
SVG § 88 Abs. 1 S. 1
,
SGG § 202 S. 1
,
SVG § 81 Abs. 1
,
SVG § 81 Abs. 6 S. 2
,
BVG § 30 Abs. 1
,
BVG § 31
Vorinstanzen: SG Magdeburg 05.12.2013 S 14 VS 90011/06
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 5. Dezember 2013 aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen

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