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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.03.2017 - 7 VE 6/10
Soziales Entschädigungsrecht - Fachgespräch Radar; Katarakt; Radarflugmelder; Strahlenschäden; Zurückverweisung; Bindung; Ursachenzusammenhang; Manifestation des Gesundheitsschadens; Augenbeschwerden; Strahlenexposition; Kann-Versorgung; alterungsbedingt; Latenzzeit; Multimorbidität; WDB; Wehrdienstbeschädigung; Befindlichkeitsstörungen
1. Bei der Prüfung eines Ursachenzusammenhangs zwischen einer Radarstrahlenbelastung und der Entstehung einer Katarakt ist neben der typischen Latenzzeit auch eine alterungsbedingte Entstehung dieser Augenerkrankung zu bewerten.
2. Treten während der Strahlenexposition bloße Befindlichkeitsstörungen ohne diagnostischen Hintergrund auf, handelt es sich nicht um radarbedingte Gesundheitsstörungen.
Normenkette:
SGG § 170 Abs. 5
,
SVG § 88
,
SVG § 85
,
SVG § 88 Abs. 3
,
SVG § 80
,
SVG § 81 Abs. 6
,
BVG § 30 Abs. 1
,
BVG § 31
Vorinstanzen: SG Dessau-Roßlau 24.01.2007 S 5 VS 2/06
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu einem Fünftel zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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