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LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.2018 - 5 KR 127/18
Versorgung mit einem Bewegungstrainer Innowalk medium Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung Positive Empfehlung des G-BA
1. Hilfsmittel, die zur Sicherung des Erfolgs einer Krankenbehandlung eingesetzt werden und untrennbar mit einer "neuen" Behandlungsmethode verbunden sind, sind erst nach einer positiven Empfehlung des G-BA von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse umfasst.
2. Die Behandlung mit einem Innowalk ist eine noch bisher nicht vom G-BA bewertete neue Behandlungsmethode im Sinne des § 135 Abs. 1 SGB V und darf daher erst nach einer positiven Anerkennung durch diesen durch vertragsärztliche Versorgung erbracht werden.
Normenkette:
SGB V § 33
, ,
SGB V § 135 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Schleswig 24.05.2018 S 6 KR 12/18 ER
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Schleswig vom 24. Mai 2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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