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LSG Thüringen, Beschluss vom 30.09.2008 - 8 SO 801/08 ER
Vorinstanzen: SG Gotha 16.07.2008 S 14 SO 2692/08 ER
Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Gotha vom 16. Juli 2008 abgeändert.
Die Beschwerdegegnerin wird im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Beschwerdeführerin vorläufig bis zu den Weihnachtsferien 2008 Eingliederungshilfe durch Bereitstellung eines Integrationshelfers (acht Stunden pro Schultag montags bis donnerstags und sechs Stunden pro Schultag freitags) zu gewähren.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Beschwerdegegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beschwerdeführerin.
Der Beschwerdeführerin wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin Dr. R, gewährt.

Entscheidungstext anzeigen: