SG Gießen, Urteil vom 30.03.2009 - 29 AS 801/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme von Gebühren bei der Auszahlung von Geldleistungen
Wählt ein Leistungsempfänger eine Auszahlung auf andere Weise als durch Überweisung auf ein Konto, so verwirkt er grundsätzlich
seinen Anspruch auf kostenfreie Auszahlung (hier: Anspruch auf die Übernahme von zusätzlich entstehenden Kosten durch Einlösen
eines Postbarschecks). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 20 Abs. 1
,
SGB II § 42