SG Karlsruhe, Urteil vom 16.07.2008 - 8 AS 4000/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus
Der kommunale Träger der Leistungen am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts vor der Verlegung des Aufenthaltsortes in ein Frauenhaus
bleibt zur Erstattung der Leistungen auch dann verpflichtet, wenn Hilfebedürftige von einem Frauenhaus in ein anderes Frauenhaus
wechseln und damit ein anderer Träger des zweiten Frauenhauses für die Leistungserbringung zuständig wird. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 36 § 36a § 44b Abs. 1 S. 1 § 44b Abs. 2 S. 1 § 44b Abs. 2 S. 2 § 44b Abs. 3 S. 2 § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
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