SG Reutlingen, Beschluss vom 07.10.2008 - 2 AS 2437/08
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Berücksichtigung von Schulden beim Einkommen, Freibetrag nach § 12 Abs. 2
Satz 1 Nr. 1a SGB II, Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, Berücksichtigung von Vermögen
1. Zu keiner Verminderung des Vermögens im Sinne von § 12 Abs. 1 SGB II führen Schulden.
2. Der Freibetrag des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a SGB II stellt keinen den Eltern zugute kommenden Kinderfreibetrag dar.
3. Nur bei einer Befreiung nach §
6 SGB VI liegt eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Sinne von §
12 Abs. 3 Nr. 3 SGB II vor.
4. Berücksichtigungsfähiges Vermögen darf der Leistungsträger dem Hilfebedürftigen Monat für Monat erneut entgegenhalten.
Voraussetzung ist, dass es nicht tatsächlich verbraucht worden und keine lediglich fiktive Berechnung des Vermögensverbrauchs
erfolgt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]